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Düsseldorf, 03.09.2007. Die von den Banken in den 90er Jahren verwendeten Widerrufsbelehrungen in den Darlehensverträgen sind überwiegend falsch. Aus diesem Grund sind zahlreiche vor 2001 geschlossene Kreditverträge auch heute noch widerrufbar. Viele Banken versuchen diesen Fehler zu korrigieren, indem sie die Darlehensnehmer nachträglich noch einmal über das Widerrufsrecht informieren. Wird innerhalb der Widerrufsfrist der Widerruf erklärt, kann dies die Verhandlungsposition des Anlegers gegenüber der Bank erheblich stärken.
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