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Grundsatzurteil über unrichtige Angaben von Provisionen in Fondsprospekten

Düsseldorf, 18.09.2007. Der BGH hat klargestellt, dass Anleger getäuscht werden, wenn über die in einem Fondsprospekt ausgewiesenen Provisionen hinaus weitere Innenprovisionen gezahlt worden sind. Dies war bei den WGS-Fonds ab Fonds Nr. 19 der Fall. Der Anleger kann klagen, wenn die Bank davon wusste und den Anleger vor Abschluss des Darlehensvertrags darüber nicht aufgeklärt hat.

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