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Düsseldorf, 22.5.2009 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Chancen getäuschter Anleger deutlich verbessert, in Zukunft Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen erfolgreich durchsetzen zu können. Die Instanzgerichte müssen die Ausführungen der Anleger zu den Umständen, die Schadensersatzansprüche begründen können, eingehender prüfen, so der BGH. In dem Verfahren eines Anlegers der WGS-Fonds hatte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe zuvor u. a. dessen Ausführungen zu einer Täuschung über die tatsächliche Zahlungsfähigkeit der Mietgarantin und der tatsächlichen Höhe der sogenannten weichen Kosten bereits als nicht ausreichend angesehen. Dem widersprach der BGH nun aber deutlich. Das OLG wird nun erneut über die Schadensersatzansprüche des Anlegers entscheiden müssen.
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