Nach Ansicht des OLG Stuttgart sind die WGS-Prospekte ab Fonds Nr. 19 wegen falscher Angaben über die Höhe der Vertriebsprovision irreführend. Das Gericht hatte dem Kläger deswegen Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank zugebilligt. Der Kläger, der das Darlehen bereits getilgt und auf teilweise Rückzahlung dieser Tilgungsleistungen geklagt hatte, bekommt von der Bank das Geld zurückerstattet.
Lesen Sie hier als PDF Dokument das Urteil des OLG Stuttgart vom 26.09.2005 (noch nicht rechtskräftig) zu den Schadensersatzansprüchen wegen des irreführenden WGS-Prospekts.
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