Die WGS-Fonds wurden als attraktive Steuersparmöglichkeit angepriesen. Wertlose Mietgarantieen und beschönigende Prospekte bescherten den Anlegern jedoch oft den finanziellen Ruin.
Aber es gibt Hoffnung: Mit dem von uns erwirkten BGH-Urteil vom 8. Juni 2004 haben wir den Durchbruch geschafft. Viele Anleger müssen die zur Finanzierung ihrer Fonds-Beteiligungen aufgenommenen Darlehen nicht zurückzahlen. Stattdessen können sie bereits geleistete Zahlungen von den finanzierenden Banken zurückverlangen, beispielsweise von der BW-Bank, der Bank Schilling Hammelburg oder der BAG.
Die Website wgsgeschaedigte.de dient der Bündelung der Anlegerinteressen. Sie trägt Informationen zusammen und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Bitte helfen Sie mit, und füllen den nachfolgenden Fragebogen aus, natürlich völlig unverbindlich und kostenfrei.
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